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Neue Tariftabelle für geförderte Familienmediation

Seit 1. Jänner 2023 gilt die neue Tariftabelle für geförderte Familienmediation. Im Rahmen der geförderten Familienmediation kann das Bundeskanzleramt abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Selbstbehaltes wird dabei gemäß den geltenden Richtlinien errechnet. Die beteiligten Parteien bezahlen dann pro Mediationsstunde nur mehr einen Selbstbehalt (den Differenzbetrag auf 220,- EUR) für das aus zwei Personen bestehende Mediationsteam. Den Zuschuss des Bundeskanzleramts wickelt das Mediationsteam für die Parteien mit dem Österreichischen Verein für Co-Mediation und dem Bundeskanzleramt ab.