Welche Voraussetzungen sind notwendig und eine Konfliktlösung mittels Mediation durchführen zu können?
Mindestens zwei Menschen, die miteinander einen Konflikt haben, und eine neutrale Mediatorin bzw. einen neutralen Mediator. Im Fall einer geförderten Familienmediation sind jedenfalls zwei Mediator*innen erforderlich. Eine oder einer der beiden Mediator:innen muss einen juristischen Grundberuf ausüben oder ausgeübt haben und der oder die andere einen psychosozialen.
Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig. Das bedeutet, dass sie selbstverantwortlich Entscheidungen treffen können.
Die Konfliktparteien sind sich des Konfliktes untereinander bewusst. Manchmal kann es vorkommen, dass eine Konfliktpartei im Rahmen eines ersten Abklärungsgesprächs erstmalig wahrnimmt, dass es aus Sicht Dritter einen Konflikt gibt.
Die Konfliktparteien haben die Absicht, den Konflikt gemeinsam auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Mediation ist nur eine von mehreren Konfliktlösungsmethoden. Je nach Eskalationsgrad eines Konflikts kann eine Konfliktlösung auch ohne Beteiligung Dritter gefunden werden. Bei extremer Konflikteskalation bleibt oft nur der Lösungsansatz über gerichtliche Entscheidungen.
Dr. Andrea Haniger-Limburg und Ing. Mag. Bernhard Mair bieten als Team Co-Mediation Tirol jedenfalls für alle Konflikteskalationsstufen eigene Formate und Methoden als Rahmen für erfolgreiche und nachhaltige Lösungen von Konflikten an.
Nehmen Sie in Tirol für weitere Informationen Kontakt auf mit dem Team Co-Mediation Tirol: Dr. Andrea Haniger-Limburg und Ing. Mag. Bernhard Mair.