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Was ist Mediation?

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Wir leiten als allparteiliche Dritte die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Wir achten auf die Einhaltung der Fairness und der vereinbarten Mediationsregeln. Wir sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die uns im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden.

01. Kann man zu einer Mediation gezwungen werden?

Nein, eine Mediation ist immer eine freiwillige Entscheidung aller Beteiligten.

Die Personen, die als Mediator*innen in Frage kommen, werden von den Parteien selbst ausgewählt. Wer selbst Partei, Parteienvertreter*in, Berater*in bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediator*in tätig sein.

02. Was unterscheidet "eingetragene" Mediator*innen von anderen?

Für in die Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragene Mediatior*innen gelten besondere Zulassungsbestimmungen und Regeln zum Schutz der Parteien.

Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator oder eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Die Liste der eingetragenen Mediator*innen wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin oder des Mediators sowie die Angaben, wo die Mediatorin bzw. der Mediator ihre bzw. seine Tätigkeit ausüben wird. Überdies müssen eingetragene Mediator*innen Fortbildungen absolvieren.

03. Welche Arten von Mediation gibt es?

Grundsätzlich kann Mediation bei allen sozialen Konflikten als Konfliktlösungsmethode eingesetzt werden.

Mediationsarten sind beispielsweise die Familienmediation (z.B. Scheidung, Trennung, Obsorge, Kontakt, Unterhalt, Verlassenschaft, Erbe etc.), die Wirtschaftsmediation, die Nachbarschaftsmediation, die Umweltmediation, die Schulmediation, die Mediation im öffentlichen Bereich, die Mediation im Bauwesen, die politische Mediation etc.

Je nach Konfliktumfeld, Konfliktausmaß, Konfliktthemen und Konfliktgestalt kommen dabei unterschiedliche Lösungsstrategien zur Anwendung.

04. Was sind die Vorteile einer Mediation?

Mediation entwickelte sich in der 70-er Jahren in den USA gegenüber Gerichtsverfahren als kostengünstigere, raschere und nachhaltigere Lösungsmethode für Konflikte.

  • Mediation ist ein relativ kostengünstiges Verfahren, bei dem (im Gegensatz zum Gerichtsverfahren) kein Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegenübers ersetzen zu müssen.
  • Mediation spart Zeit, da das Ergebnis oft schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.
  • Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren.
  • Die Lösung selbst kommt von beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.
  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
  • Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.
  • Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.
  • Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.
  • Die Vorteile der Mediation hat auch der Gesetzgeber erkannt und sie in vielen Bereichen bereits integriert (Familie, Nachbarschaft, Arbeitswesen etc.).
  • Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.
  • Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie finden mit uns Ihre optimale Lösung!

Dr. Andrea Haniger-Limburg & Ing. Mag. Bernhard Mair, Team-Co-Mediation-Tirol   (beim BM f. Justiz eingetragene Mediator*innen gem.  Zivilrechts-Mediations-Gesetz)